Wie ist das als Escort mit dem Finanzamt?

Meine Erfahrungen zeigen auch, dass Finanzamt ist wichtig bei einer Tätigkeit als Begleitdame. Die Einnahmen die man erzielt gelten als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Agenturen stellen in der Regel niemanden als Mitarbeiter ein und das habe ich auch so erfahren.

Ich nutze die Agentur auch nur wegen der Werbung und der Darstellung. Man muss beim Finanzamt eine Steuererklärung als Einkommensteuer Nachweis einreichen und diese Steuererklärung wird jährlich fällig. Ich arbeite als selbstständige Escort Dame mit einer ordentlichen Gewerbeanmeldung und beim Finanzamt wird man beispielsweise als Messehostess oder als Dienstleisterin der Begleitdienste geführt. Wenn man noch keine Steuer ID hat, oder eben eine Steuernummer, dann kann man sich bei örtlich zuständigen Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anmelden.

Später muss man dann eine Steuererklärung abgeben und etwa Kosten für Kleidung, den Friseur und Taxi Kosten, kann man als Gewerbetreibende steuerlich absetzen. Das senkt die Steuerlast und so kann man am Ende auch steuern sparen. Wie schon beschrieben, sind die Einnahmen erheblich und bei diesen Summen sollte man eben auch das Finanzamt nicht vergessen.

Hier gilt Ehrlichkeit und es bleibt noch genügend Geld über, auch wenn ich Steuern gezahlt habe. Das ist wichtig und meine Erfahrungen zeigen sehr positive Werte. Die steuerliche Erfassung ist auch kein großer Schritt und Escort ermöglicht hier auch beim Job eher Unabhängigkeit, denn man wird Gewerbetreibende Person und das hat seine Vorteile.

In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass die Bargeld Einnahmen auf einem Konto erscheinen und so gelingt auch die optimale Buchführung.